Mit Investitionsabzugsbetrag wird ein Betrag i.H.v. max. 40 % der Kosten für eine zukünftige Anschaffung bezeichnet, den ein Unternehmen von gemäß § 7g EstG seinem zu versteuernden Gewinn abziehen darf. Der Abzug erfolgt aber außerhalb der Bilanz, daher vermindert der Investionsabzugsbetrag nicht nicht den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn (Bilanzgewinn).
Der Investitionsabzugsbetrag ist an die Stelle der Ansparrücklage getreten.
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