Von einer Intervention spricht man, wenn ein oder mehrere Staaten in die Verhältnisse eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung eingreifen. Bittet der betroffene Staat um diesen Eingriff, spricht man von
einer Interzession.
Gemäß Art. 2 Abs. 7 der Charta der vereinten Nationen haben die Vereinten Nationen kein Recht zur Intervention. Davon ausgenommen sind Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen.
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