logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Interregnum
(recht.geschichte.13)
    

Mit Interregnum wird eine Zeit bezeichnet, in der ein Staat ohne wirksame Regierung (Staatsmacht) ist. In der deutschen Geschichte wird mit Interregnung speziell die Zeit von 1257 bis 1272 bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kaiser des heiligen römischen Reichs (deutscher Nationen) und Könige Deutschlands