logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Interessensphäre
(recht.voelker)
    

Mit Interessensphäre wird in der völkerrechtlichen Praxis ein Gebiet bezeichnet, das außerhalb des Staatsgebietes liegt, für das aber das besondere politische Interesse an diesem Gebiet durch andere Staaten anerkannt ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise