Interessensjurisprudenz ist die Bezeichnung für eine bestimmte rechtstheoretische Position.
Die von Heck begründete Interessenjurisprudenz
betrachtet das Recht als Produkt verschiedener
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen. Sie
grenzt sich damit von der, von Heck so bezeichneten,
Begriffsjurisprudenz
Puchtas, Winscheids und des "früheren"
Ihering ab.
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