logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Interessengemeinschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Interessengemeinschaft wird eine als Innengesellschaft geführte BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Interessengemeinschaft ist häufig eine Gewinngemeinschaft verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck Gewinne und Verluste zusammenzurechnen und zu verteilen. Sie dient oft als Vorstufe zur Fusion.

Beispiel: Mehrere regionale Bauunternehmen gründen die Interessengemeinschaft "IG Tower" um gemeinsam ein Großprojekt zu verwirklichen.
Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise