|
Mit Insolvenzquote wird der Prozentanteil einer Forderung eines Insolvenzgläubigers bezeichnet, der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse befriedigt wird.
A hat gegen B einen Anspruch auf 10.000,- Euro. Über das Vermögen des B ist mittlerweile die Insolvenz eröffnet worden. Nach dem der Insolvenzverwalter alles verwertet hat stellt sich heraus, dass das Geld nur reicht um 30 % der Forderungen zu erfüllen. D.h. die Insolvenzquote beträgt 30 % und A bekommt 3.000,- Euro für seinen Anspruch von 10.000,-.
Werbung:
| |