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Insolvenzquote
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Mit Insolvenzquote wird der Prozentanteil einer Forderung eines Insolvenzgläubigers bezeichnet, der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse befriedigt wird.

A hat gegen B einen Anspruch auf 10.000,- Euro. Über das Vermögen des B ist mittlerweile die Insolvenz eröffnet worden. Nach dem der Insolvenzverwalter alles verwertet hat stellt sich heraus, dass das Geld nur reicht um 30 % der Forderungen zu erfüllen. D.h. die Insolvenzquote beträgt 30 % und A bekommt 3.000,- Euro für seinen Anspruch von 10.000,-.

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Auf diesen Artikel verweisen: Insolvenzverfahren