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in dubio mitius
(recht.straf.at)
    

Mit in dubio mitius bezeichnet man den Grundsatz, dass jemand im Zweifel nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden darf.

Beispiel: Ist ist sicher, dass ein Täter eine von zwei Straftaten begangen hat, aber unklar welche, so ist er nach der milderen Strafvorschrift zu verurteilen.

Siehe den verwandten Grundsatz in dubio pro reo. Werbung:

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