Mit Indossament wird eine rechtsgeschäftliche Erklärung bezeichnet, mit der ein Indossant
seine Rechte an einem Orderpapier
(z.B. Wechsel) auf den Indossatar
überträgt.
Dabei wird zwischen dem Vollindossament und dem Blankoindossament unterschieden. Beim Vollindossament ist der Indossatar (der Empfänger) mit Namen genannt. Beim Blankoindossament ist der Indossatar nicht genannt, es besteht demzufolge nur aus der Unterschrift
Das Indossament wird regelmäßig auf die Rückseite (ital. in dosso) des Wertpapiers oder einen Anhang (Allonge)
gesetzt.
(Die Unterschriften sind durch Kursivschrift gekennzeichnet).
Beispiel für einen Wechsel der von Xaver Müller für Hain Kurz ausgestellt wurde, der den Wechsel dann an Peter Pan indossiert hat:
An Herrn Hain Kurz
Xaver Müller
An Herrn Peter Pan
Hain Kurz
Beispiel für einen Wechsel der von Xaver Müller für Hain Kurz ausgestellt wurde, der denn Wechsel dann mit Blankoindossament an Peter Pan übereignet hat:
An Herrn Hain Kurz
Xaver Müller
Hain Kurz
Beispiel für ein Blankoindossament auf einem Wechsel an eigene Ordner des Werner Reinmann.
Werner Reinmann
Beispiel für einen Wechsel der von Werner Wichtig für Bernd Bunt ausgestellt von diesem an Martha Marginal indossiert, dann von Peter Putzig mit Garantieindossament versehen und von Martha Marginal an Elvira Elster indossiert wurde.
An Martha Marginal
Bernd Bunt
Peter Putzig
An Elvira Elster
Martha Marginal
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