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Mit im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wird das Maß an Umsicht und Sorgfalt bezeichnet, "das nach dem Urteil besonnener und. gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu beachten ist" (BGH NJW 72, 150, 151)
Ein Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt begründet einen Fahrlässigkeitsvorwurf.
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