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Kaufvertrag
- 2,0 aus Gegenstandswert Kaufpreis
- 0,5 Treuhandsgebühr je Auftrag aus Valuta des abzulösenden Rechts
- 0,5 Vollzugsgebühr (z.B. Einholung Genehmigung vertretener Beteiligter; Genehmigung durch Betreuuungsgericht) => entsteht nur einmal
- 50,- max 250,- für "einfache" Vollzugstätigkeiten (z.B. Einholung Verzicht Vorkaufsrecht Gemeinde).
- 0,5 Betreuungsgebühr (Überwachung Kaufpreiszahlung) entsteht nur einmal
Grundschuld
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Es kommen für die Eintragung der Vormerkung, Eigentum und Grundschuld noch Gerichtskosten hinzu.
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