Insbesondere bei Hochzeiten im türkischen Kulturkreis ist es üblich, dass die Braut Hochzeitsschmuck im erheblichen Umfang geschenkt bekommt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Schmuck Eigentum der Braut wird.
Ein Herausfordern von den Schwiegereltern ist nur bei grobem Undank möglich. Die Trennung/Scheidung genügt dafür nicht, ebenso liegt kein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, da nach türkischer Tradition der Schmuck der Absicherung der Braut dienen im Scheidungsfall dienen soll (LG Limburg v. 12. März 2012
Az. 2 O 384/109).
Werbung:
|