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Hilfsgutachten
(recht.technik.studium)
    

Scheitert ein juristisches Gutachten an einem bestimmten Punkt, hat man aber Gründe dafür das Gutachten fortzuführen (z.B. will man eine Klausur nicht an der Zulässigkeitsprüfung scheitern lassen), so erfolgt die weitere Prüfung im Rahmen eines sog. Hilfsgutachtens.

Manchmal wird die hilfsgutachterliche Prüfung, z.B. der Begründetheit, auch schon vom Aufgabensteller gefordert. Dann muß man die Begründetheit der Klage auch dann prüfen, wenn die Klage schon unzulässig ist.

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