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§ 17 HGB
(gesetz.hgb.buch-1.abschnitt-3)
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(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Firma/Firmengrundsätze