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Mit Heiratsbuch wird das Personenstandsbuch bezeichnet, in das standesamtlich geschlossene Ehe eingetragen werden. Eingetragen wird gemäß § 11 PStG:
- die Vor- und Familiennamen der Eheschließenden, ihr Beruf und Wohnort, Ort und Tag ihrer Geburt sowie im Falle ihres Einverständnisses ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft,
- die Vor- und Familiennamen bei der Eheschließung anwesender Zeugen, ihr Alter, Beruf und Wohnort,
- die Erklärung der Eheschließenden,
- der Ausspruch des Standesbeamten.
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