Mit Hausratsverordnung (HVO) wurde in Kurzform die Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats bezeichnet. Die HVO enthielt Regelungen zur Wohnungszuweisung und Hausratsverteilungen die jetzt wieder in das BGB und soweit Verfahren betroffen waren in das FamFG übernommen wurden.
Die Hausratsverordnung wurde zum 1. 9. 2009 durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6. 7. 2009 (BGBl. I S. 1696) aufgehoben.
§ 3 HVO Wohnung im eigenen Hause eines Ehegatten | § 1568a Abs. 2 BGB |
§ 4 HVO Dienst- und Werkwohnung | § 1568a Abs. 4 BGB |
§ 5 HVO Gestaltung der Rechtsverhältnisse | |
§ 8 HVO Gemeinsames Eigentum beider Ehegatten | § 1568b BGB |
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