Im gegenseitigen Vertrag gibt es verschiedene Arten von Pflichten. Die
Hauptpflichten, die Nebenleistungspflichten und die
Nebenpflichten.
Die Hauptpflichten sind die Pflichten, die dem Rechtsgeschäft sein Gepräge
geben. Sie stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma).
Die Nebenleistungspflichten sollen die Durchführung der
Hauptleistung nur unterstützen. Sie stehen idR nicht im
Gegenseitigkeitsverhältnis (z.B. Abnahme).
Die Nebenpflichten schützen die sonstigen Rechtsgüter des
Vertragspartners (z.B. das Eigentum).
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