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Handlungsreisender
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Handlungsreisender wird ein Handelsvertreter oder Handlungsgehilfe bezeichnet, der damit beschäftigt ist, außerhalb des Betriebs des Prinzipals in dessen Namen und auf dessen Rechnung Geschäfte abzuschließen (§ 55 HGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: Prinzipal