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Handlungsfähigkeit, Zivilrecht
(recht.zivil.materiell.at)
    

Handlungsfähigkeit ist im Zivilrecht der Oberbegriff für Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Verschuldensfähigkeit.

Davon zu unterscheiden ist der Begriff der Rechtsfähigkeit.

Zur Handlungsfähigkeit im Strafrecht siehe unter Handlungsfähigkeit, Strafrecht. Werbung:

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