Mit Handelssache wird ein Rechtsstreit auf dem Gebiet des Handelsrechts bezeichnet. Welche Streitigkeiten Handelssachen sind, ist in § 95 GVG festgelegt. Dazu gehören z.B. Rechtsstreitigkeiten aus einem Geschäft das für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.
Eine Handelssache wird vor der Kammer für Handelssachen verhandelt, wenn der Kläger dies in der Klageschrift beantragt (§ 96 Abs. 1 GVG).
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