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Von einer Härtefallregelung spricht man, wenn ein Gesetz bei bestimmten grundsätzlichen Eingriffen/Belastungen
für Härtefälle Ausnahmen vorsieht. So kann z.B. ein Hochschulgesetz grundsätzlich die Exmatrikulation vorsehen, wenn nicht innerhalb von 6 Semestern bestimmte Prüfungen bestanden wurden und davon für Härtefalle aber Ausnahmen machen.
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