Mit Gurtpflicht/Anschnallpflicht wird die von § 21a StVO statuierte Pflicht zum Anlegen eines vorgeschriebenen Sicherheitsgurts während der Fahrt bezeichnet. Von dieser Pflicht gibt es Ausnahmen, z.B. für Taxifahrer bei der Fahrgastbeförderung (§ 21a Abs. 1 Nr. 1 StVO).
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