Von einer Grundrechtsverletzung spricht man, bei einem nicht
gerechtfertigen Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts.
Das Vorliegen einer Grundrechtsverletzung wird dogmatisch mittels
verschiedener Prüfungsschritte ermittelt. Dabei ist zwischen Freiheitsrechten undGleichheitsrechten zu
unterscheiden.
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