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glossa ordinaria
(recht.allgemein.latein und recht.geschichte.13)
    

Mit glossa ordinaria (lat.) wird die von Franziscus Accursius im 13. Jahrhundert geschaffene Zusammenstellung aller 97.000 Kommentare der Glossatoren bezeichnet.

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird mit glossa ordinaria auch ein umfassendes Standardwerk zu einem bestimmten Gesetz oder Rechtsgebiet bezeichnet.

Beispiel: Alles in allem: ein vorzügliches Buch, eine "glossa ordinaria" des französischen Patentrechts, das jedermann haben sollte, der verbindliche Auskunft sucht, und das jedermann haben muß, der das Patentsystem unseres Nachbarlandes, das alte wie das neue, wirklich verstehen will. (Beier, GRURInt 1975 Heft 04, S. 148)

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