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Gleichlaufklausel
(recht.notar und recht.zivil.materiell.gesellschaft.gmbh)
    

Von einer Gleichlaufklausel spricht man, wenn bei einer GmbH & Co KG in der Satzung geregelt ist, dass der GmbH-Anteil nur zusammen mit der Beteiligung an der KG übertragen werden darf.

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