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Art. 104a GG
(gesetz.gg)
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Art. 104a GG ist ein im Rahmen der Föderalismusreform geplanter Artikel in dem ein neuer Grund für die Zustimmungspflichtigkeit von Bundesgesetzen geregelt werden soll. Vorgesehen ist, dass alle Gesetze der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegen sollen, die Pflichten der Länder zu "geldwerten Sachleistungen" begründen.

Kritiker bringen vor, dass dies eine unübersehbare Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze zur Folge hätte, da darunter auch die Bundesgesetze fallen würden, die Pflichten zu geldwerten Sachleistungen begründen, die die Länder nicht selbst finanzieren, aber ausführen müssen. Da die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder gemäß Art. 83 GG der Normalfall ist, könnte der Bund faktische keine Gesetze mehr ohne Zustimmung, erlassen wenn sie überhaupt eine Pflicht zu geldwerten Sachleistungen etablieren.

Ob das wirklich so ist, ist eine Frage des Wortlautes der geplanten Norm und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht und bleibt daher abzuwarten.

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