Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden.
Auf diesen Artikel verweisen: Ausschließliche Gesetzegbungskompetenz des Bundes * Ausschließliche Gesetzegbungskompetenz des Bundes