logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Art. 17 GG
(gesetz.gg)
<< >>
    

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Jedermannsrechte * Grundrechte * Petition/Petent/Petitionsrecht