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GEZ
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.rundfunk)
    

GEZ ist die Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale. Rechtlich ist die GEZ ein Teil der Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. D.h. sie ist nicht rechtlich selbständig und kann nur Befugnisse der Rundfunkanstalten wahrnehmen Für weiteres siehe unter Rundfunkgebühr.

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