Gewöhnliche Erhaltungskosten sind regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen die dem Erhalt der Sache dienen.
Beispiele: Kfz-Inspektion, Futterkosten aber nicht die Mastkosten, Beseitigung von kleineren Schäden.
Auf diesen Artikel verweisen: § 2124 BGB Erhaltungskosten * § 994 BGB Notwendige Verwendungen