logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gewinn, entgangener
(recht.zivil.materiell.at.schaden)
    

Mit entgangenem Gewinn werden alle Vermögensvorteile bezeichnet, die zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch nicht zum Vermögen des Verletzten gehörten, die ihm aber ohne das schädigende Ereignis noch zugeflossen wären.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise