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Gesetzesnovelle/Gesetzesänderung
(recht.allgemein)
    

Von Gesetzesnovellen/Gesetzesänderungen spricht man, wenn ein bereits bestehendes Gesetz überarbeitet und neu beschlossen (novelliert) wird.

Gesetzesänderungen, mit der Ausnahme von Verfassungsänderungen, sind an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. Jeder Bundestag kann alle bestehenden Gesetze in seinem Kompetenzbereich (siehe unter Gesetzgebungskompetenz) ändern oder aufheben.

Eine ausdrückliche Änderung ist nicht erforderlich, da im Zweifelsfalle (jüngere Gesetze ältere verdrängen

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