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Geschwisterkindregelung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.schule)
    

Mit Geschwisterkind-Regelung wird eine Regelung bezeichnet, die Kindern bei der Aufnahme in eine weiterführende Schulen einen Vorrang gewährt, wenn ein Geschwisterkind bereits die Schule besucht.

Geschwisterkind-Regelungen sind von mehren Verwaltungsgerichten für unzulässig erklärt worden (VG Hamburg vom 24. 7. 2008 - 15 E 1874/08; OVG Bremen v. 04.10.2001 - OVG 1 B 363/01).

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