Mit Gerichtssprache wird die an den Gerichten zu verwendende Sprache bezeichnet. In Deutschland ist die Gerichtssprache gemäß § 184 GVG Deutsch. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht muss sich mit Hilfe eines Dolmetschers verständigen (§ 185 Abs. 1 GVG).
Zu der Frage, ob die neue Rechtschreibung für die Gerichte verbindlich ist, siehe den Aufsatz von Kissel "Der 'neue' Duden und die richterliche Unabhängigkeit" in NJW 1997, 1097 ff.
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