Mit Gerichtskosten werden die Kosten bezeichnet, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen und von
der unterliegenden Partei getragen werden müssen. Sie setzen sich zusammen aus Gebühren und Auslagen (z.B. für Zustellung, Zeugenentschädigung etc.).
Dem gegenüber stehen die außergerichtlichen Kosten.
Die Gebühren werden gemäß dem Gerichtskostengesetz berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert (§ 34 GKG) multipliziert mit einem Faktor der sich aus dem Vergütungsverzeichnis ergibt.
Für ein Verfahren fallen eine Gebühr für das Verfahren und für eine Entscheidung eine Entscheidungsgebühr an (§ 35 GKG).
Für ein Beispiel siehe unter Kostenberechung, Zivilprozess.
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