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Die Genfer Konventionen sind eine Reihe von Abkommen die sich mit
humanitären Fragen im Kriegsrecht beschäftigen.
22.8.1864 | 1. Genfer Konvention Behandlung von Verwundeten |
6.7.1906 | 2. Genfer Konvention, zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren" |
27.6.1929 | Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen |
27.7.1929 | Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken im Feld |
12.8.1949 | Genfer Abkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken
der Streitkräfte im Felde". |
12.8.1949 | Genfer Abkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und
Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See". |
12.8.1949 | Genfer Abkommen "über die Behandlung der Kriegsgefangenen". |
12.8.1949 | Genfer Abkommen "zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten". |
1977 wurden Zusatzprotokolle zum Schutz der Zivilbevölkerung abgeschlossen.
Sie verbieten u.a. Flächenbombardements, Aushungerung, Zerstörung von
Lebensmittellagern und Wasserreserven, Angriffe auf Staudämme, Atomkraftwerke,
Misshandlungen, Geiselnahmen und Kollektivstrafen.
Auch wurde durch eine Ausdehnung des Kriegsbegriffs, der Schutz von
Freiheitskämpfern erhöht, die gegen Kolonialherrschaften oder
rassistische Regimes kämpfen. Soweit sie ihre Waffen offen tragen gelten
sie als Kombattanten.
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