logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Genfer Konvention/Genfer Abkommen
(recht.voelker.vertrag)
    

Die Genfer Konventionen sind eine Reihe von Abkommen die sich mit humanitären Fragen im Kriegsrecht beschäftigen.

22.8.18641. Genfer Konvention Behandlung von Verwundeten
6.7.1906 2. Genfer Konvention, zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren"
27.6.1929 Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
27.7.1929Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken im Feld
12.8.1949Genfer Abkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde".
12.8.1949Genfer Abkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See".
12.8.1949Genfer Abkommen "über die Behandlung der Kriegsgefangenen".
12.8.1949Genfer Abkommen "zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten".

1977 wurden Zusatzprotokolle zum Schutz der Zivilbevölkerung abgeschlossen. Sie verbieten u.a. Flächenbombardements, Aushungerung, Zerstörung von Lebensmittellagern und Wasserreserven, Angriffe auf Staudämme, Atomkraftwerke, Misshandlungen, Geiselnahmen und Kollektivstrafen.

Auch wurde durch eine Ausdehnung des Kriegsbegriffs, der Schutz von Freiheitskämpfern erhöht, die gegen Kolonialherrschaften oder rassistische Regimes kämpfen. Soweit sie ihre Waffen offen tragen gelten sie als Kombattanten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kriegsgefangener * Kriegsgefangener * Art. 21 Haager Landkriegsordnung * Kriegsverbrechen * Haager Landkriegsordnung (HLKO) * Kriegsrecht