logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
gemischtwirtschaftliche Untenehmung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von einer gemischtwirtschaftlichen Unternehnmung spricht man, wenn ein Unternehmen in privatrechtlicher Form geführt wird (z.B. als AG oder GmbH), der Staat aber Anteile hält.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise