logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gemischter Ausschuß
(recht.oeffentlich.staat)
    

Ein Ausschuß, der nicht nur aus Mitgliedern des Parlaments besteht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zitationsrecht/Zitierungsrecht