Im Konkursverfahren wurde mit Gemeinschuldner der Schuldner bezeichnet, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. Die Insolvenzordnung, die die Konkursordnung abgelöst hat, nutzt den Begriff des Gemeinschuldners nicht.
Auf diesen Artikel verweisen: Kridar * Aussonderungsberechtigte * Kridatar * Insolvenzforderung * Arbeitskraft im Insolvenzverfahren