logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
gemeinfreies Werk
(recht.zivil.materiell.sonder.urheber)
(GND: 4393999-5)
    

Mit gemeinfreiem Werk wird ein Werk bezeichnet, an dem keine Urheberrechte bestehen, sei es weil sie durch Zeitablauf erloschen sind oder weil das Werk nicht dem Urheberrecht unterliegt.

So sind z.B. alle antiken Kunstwerke gemeinfrei, da da der Urheberschutz nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt (siehe hier).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: BGH Urteil vom 13.10.1965 Az. Ib ZR 111/63 (Apfel-Madonna)