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Artikel Diskussion (2)
Gelbe Gewerkschaften
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit gelben Gewerkschaften werden Arbeitnehmervereinigungen bezeichnet, die offen oder versteckt vom Arbeitgeber gegründet werden. Sie sind im Gegensatz zu den selbständigen Gewerkschaften nicht unabhängig und gegnerfrei. Daher sind sie keine Gewerkschaften im Sinne der Tarifautonomie.

Sinn einer gelben Gewerkschaft ist es die Arbeitnehmer in den Arbeitgebern genehmen, leicht kontrollierbaren Vereinen zu organisieren und sie so von den selbständigen Gewerkschaften mit ihren Forderungen fernzuhalten.

In Deutschland ist diese Form der Arbeitnehmervereinigung seit dem letzten Weltkrieg nicht mehr üblich.

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Auf diesen Artikel verweisen: yellow union