logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Geistliche Gerichtsbarkeit/kirchliche Gerichtsbarkeit
(recht.kirchen)
    

Von den Kirchen in ihrem Hoheitsbereich ausgeübte Gerichtsbarkeit.

Sie beschäftigt sich mit der Regelung von innerkirchlichen Streitigkeiten, wie z.B. Disziplinarsachen gegen Kirchenbeamte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise