logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Geistiges Eigentum
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Im Gegensat zum sachenrechtlichen Eigentum, das Eigentum an immateriellen Dingen, wie z.B. Texten, Liedern und Erfindungen.

Wird in erster Linie im UrhG und Patentgesetz geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: IP-Recht