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Gefahrenabwehrbehörden
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Gefahrenabwehrbehörden werden in Hessen die allgemeinen Verwaltungsbehörden und die Ordnungsbehörden bezeichnet (§ 1 Abs. 1 HSOG..

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Auf diesen Artikel verweisen: Eingriffsverwaltung * Ordnungsbehörde * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Behörden der allgemeinen Verwaltung * Polizei- und Ordnungsrecht * Sofortvollzug