Eine Regelung erfolgt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, wenn sie
in Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften ergeht.
Davon abzugrenzen ist das privatrechtliche Handeln, z.B.
Tätigung fiskalischer
Hilfsgeschäfte, und das Handeln im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts.
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