Früher eine Rechtsregelung nach der Ausländer, aufgrund persönlicher
oder familiärer Beziehungen einen besonderen Status im Inland genossen.
Mittlerweile ist das Gastrecht durch eine Vielzahl von Bestimmungen
abgelöst, die den rechtlichen Status von Ausländern in Deutschland
regeln (z.B. Asyslrecht, Aufenthaltsrecht usw.).
Der Begriff Gastrecht wird heute noch umgangsprachlich verwandt um Mitbürgern mit anderer
Nationalität pauschal den Vorwurf des "Mißbrauchs des Gastrechts" machen zu
können.
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