logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
fumus boni juris
(recht.allgemein.latein)
    

Mit fumus boni juris (lat.) wird der "plausible Rechtsanspruch" bezeichnet. Z.B. verlangt der EUGH für eine einstweilige Anordnung den fumus boni juris.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise