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Führerscheinentzug
(recht.straf.at und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.strassenverkehr)
    

Das Gesetz kennt keinen Führerscheinentzug. Allerdings kennt das Gesetz den Entzug der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot, was umgangssprachlich als Führerscheinentzug bezeichnet wird.

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