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Friedensrichterin/Friedensrichter
(recht.geschichte.20)
    

Mit Friedensrichter wurde die bis zum Jahr 1945 in einigen deutschen Ländern bestehende Stelle bezeichnet, vor der bei Antragsdelikten ein Sühneversuch durchzuführen war.

Siehe auch unter Ortsgericht.

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Auf diesen Artikel verweisen: internationales Erbrecht/europäische Erbrechtsverordnung