logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Friedensmiete
(recht.geschichte.20)
    

Mit Friedensmiete wird der Referenzwert bezeichnet auf den in der Weimarer Republik die gesetzliche Miete bezogen war. Die Höhe der Friedensmiete war der Mietpreis im Jahr 1914 vor Ausbruch des Weltkrieges.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise